Neue EU-Richtlinie zur Mediation
05.Februar 2007 Brinkmann
Nach einem Bericht des Wirtschaftsblattes aus Österreich soll bis zum 01. September 2007 eine neue EU-Richtlinie zur Mediation umgesetzt werden. Wie berichtet fördert auch das deutsche Ratspräsdidentschaftsprogramm das Verfahren der Mediation. Grundlage der Richtlinie ist ein Vorschlag der europäischen Kommission für eine “Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handeslssachen” vom Oktober 2004. Insbesondere sollen einheitliche Regelungen über die Anwendung der Mediation bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und ein Mindestmass an Kompatibilität der nationalen zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften erreicht werden. Die Mediation soll einen eigenen Wert als Streitschlichtungsverfahren darstellen, das für jedermann leicht zugänglich und unabhängig von der Entlastung der Gerichte gefördert werden sollte. Geregelt werden soll insbesondere die Wirkung der Mediation auf Verjährungsfristen. Vorgesehen ist eine Hemmung der Verjährung während des Mediationsverfahrens. Zudem wird die Vertraulichkeit bzgl. des in einer Mediation erlangten Wissens für Gerichtsverfahren geregelt und auf einen freiwilligen Verhaltenskodex der Mediatoren verwiesen. Laut Wirtschaftsblatt soll die Richtlinie voraussichtlich noch im Jahr 2007 verabschiedet werden. Der Vorschlag sieht vor, dass diese bis spätestens 1. September 2007 in den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen ist.
Artikel gespeichert unter: Recht
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1. BMWA – Alter Vorstand n&hellip | 03.März 2007 at 23:21
[…] Cristina Lenz berichtete in ihrer Funktion als Vorsitzende der BMWA Arbeitsgruppe Recht und Gesetzgebung über das deutsche Umfeld zu Mediationsgesetzen. Wie das ADR-Blog schon im Beitrag “Neue EU-Richtlinie zur Mediation” berichtete, steht dieses Thema akut an, da es eine neue EU-Richtlinie zur Mediation geben wird. Das Bundesministerium der Justiz hat in diesem Zusammenhang schon ein eigenes Referat Mediation gegründet, das (zum Glück!) vom ausgebildeten Mediator und RiOLG Carl geleitet wird. Die BMWA-Mitgliederversammlung betont, dass ein abgestimmter Weg der Mediationsverbände über das „Deutsche Forum für Mediation“ in diesem Zusammenhang wünschenswert wäre. Mediationsgesetze, in welcher Form auch immer, sollten der Mediation soviel Freiheit wie möglich lassen und praktizierenden Mediatoren soviel Sicherheit wie möglich geben. […]
2. EU-Richtlinie zur Mediati&hellip | 30.März 2007 at 10:45
[…] Am 29. März 2007 hat das EU-Parlament über die Richtline Mediation im Zivil- und Handelsrecht abgestimmt. Die Richtline sieht in einem ersten Schritt die Mediation bei Verfahren in grenzüberschreitenden Konflikten vor. Das ADR-Blog hat bereits hier und hier über das Vorhaben berichtet. Nach Mitteilung des EU-Parlaments ist der Vorschlag wohl einstimmig angenommen worden. Der SPÖ-Europaabgeordnete Wolfgang Bulfon über die Richtlinie: “Ich bin allerdings davon überzeugt, dass sich diese Form in Zukunft auch in Fällen, die nur einzelne Mitgliedstaaten betreffen, ebenfalls ihre Anwendung finden wird. Als grenzüberschreitend definiert die Richtlinie nun einerseits Fälle, in denen die beiden Streitparteien ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben oder wenn das mit einem Nachfolgeverfahren befasste Gericht in einem anderen Mitgliedstaat liegt” […]
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