Pilotpojekt zur “Anwaltlichen Mediation” der Göttinger Justiz

02.Februar 2007 Brinkmann

Die Göttinger Justiz ist auf dem Gebiet der Mediation sehr rege. Das Göttinger Landgericht hat im Dezember 2002 als bundesweit erstes Gericht die gerichtsnahe Mediation eingeführt. Nun wartet das Amtsgericht Göttingen mit einem neuen bundesweit einzigartigen Pilotprojekt zur Mediation in gerichtlichen Verfahren auf. Am Amtsgericht Göttingen können auch Rechtsanwälte, die eine Mediationsausbildung absolviert haben, in Zivilstreitigkeiten als Mediator tätig werden. Bislang wurden bei Streitverfahren, die bereits anhängig sind, ausschließlich Richter als Mediatoren eingesetzt. Laut Aussage des Präsidenten der Braunschweiger Rechtsanwaltskammer Michael Schlüter gibt es ein ähnliches Modell nur in Großbritannien. Der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Scheibel betont, dass mit dem neuen Angebot der anwaltlichen Mediation eine Lücke geschlossen werde, da beispielsweise in Fällen, bei denen die streitenden Parteien sich nicht anwaltlich vertreten lassen, das Gericht aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keine Mediation vornehmen könne. Während der Pilotphase zahlt die Anwaltskammer dem Mediator pro Fall eine Pauschale von 75 Euro. Die streitenden Parteien zahlen lediglich die Gerichtsgebühr.

Das Göttinger Pilotprojekt kann ein weiterer wichtiger Schritt für die Etablierung der Mediation im außergerichtichen Bereich in Deutschland sein. Streitende Bürger können in der Praxis erleben, wie anwaltliche Mediatoren vermitteln und zu einer win-win-Lösung beitragen. Streitparteien die erfahren, dass sich Konflikte auch ohne Richter lösen lassen, sind aus meiner Sicht bei zukünftigen Konflikten eher bereit sofort einen außergerichtlichen Mediator aufzusuchen, statt den Umweg über das Gericht zu gehen. Langfristig können so die Justiz, außergerichtliche Mediatoren und der Bürger gewinnen. Die Gerichte werden entlastet, wenn Konflikte erst gar nicht bei Gericht anhängig werden. Außergerichtliche Mediatoren bekommen eine höhere Nachfrage nach Mediation. Der Bürger bekommt im Streitfall eine schnelle und insbesondere qualifizierte Methode der Konfliktlösung mittels Mediation. Vor diesem Hintergrund finde ich es wünschenswert, dass das Göttinger Beispiels Schule macht und an weiteren Amts- und Landgerichten Nachahmung findet.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung vom 02. Februar 2007

Artikel gespeichert unter: Gerichtsmediation

bisher 6 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Anhörung zur “Geri&hellip  |  28.Februar 2007 at 22:23

    […] Grundsätzlich begrüße ich den Grundtenor der Anhörung sehr. Die Rechtspolitik muss für die zukünftige Förderung aus meiner Sicht nicht an der Gerichtsmediation (der Begriff “Gerichtsnahe Mediation” ist eher irreführend und falsch!) ansetzen, sondern an der außergerichtlichen Mediation. Die bundesweiten Projekte zur Gerichtsmediation haben sicherlich im positiven Sinne dazu beigetragen, dass Mediation in der Öffentlichkeit bekannter wurde. Es ist jedoch unverständlich, warum Streitparteien für eine Mediation den Umweg über das Gericht gehen sollen (also erst Klage einreichen müsen), wenn sehr gute, qualifizierte Mediationsangebote außerhalb des Gerichts bestehen. Das Ziel muss es deshalb entgegen dem SPD-Antrag sein, nicht die Gerichtsmediation, sondern entsprechende Strukturen für eine außergerichtliche Mediation zu fördern. Erst dieser Schritt würde die Gerichte entlasten, da sich diese dann auf ihre Kernaufgabe, die Rechtsprechung konzentrieren können. Erste Projekte in Göttingen und Köln gehen in die richtige Richtung, in dem Sie die Gerichtsmediation für externe, anwaltliche Mediatoren öffnen. […]

  • 2. Master of Mediation&hellip  |  02.März 2007 at 11:20

    NRW-Justizministerin für gerichtsnahe Mediation…

    Über den geschätzten Blogger und Mediator Marcus Brinkmann erhielt ich von dem Pilotprojekt gerichtsnahe Mediation am Amtsgericht Göttingen Kenntnis. Ich kann ihm nur vorbehaltlos zustimmen, das die gerichtsnahe Mediation, durchgeführt von Anwaltsm…

  • 3. Zur gerichtlichen Mediati&hellip  |  21.März 2007 at 16:11

    […] 21 Mar 2007 Zur gerichtlichen Mediation und Mediationsausbildung Posted by Christoph Stroyer under Gerichtsnahe Mediation , ADR , Ausbildung , Mediation  Einem Kommentar zu meinem Beitrag über gerichtliche Mediation ist zu entnehmen, dass das Göttinger Mediationsprojekt, über das schon im ADR-Blog und hier berichtet wurde, einen weiteren Schritt voran gekommen ist. Im Rahmen des Projektes sind nun 10 Richter und 15 Rechtsanwälte aus dem OLG-Bezirk Braunschweig gemeinsam ausgebildet worden, um künftig als gerichtsnahe Mediatoren eingesetzt zu werden. Der Kommentator berichtet aus eigener Erfahrung als Teilnehmer der Ausbildung. Demnach sollen in Niedersachsen Richter und Rechtsanwälte als Mediatoren tätig werden, die keine Mediationsausbildung nach den Mindeststandards (mind. 90 Stunden Ausbildung) absolviert haben. In einem Seminar sollen Grundlagen, Ziele und Techniken der Mediation praktisch vermittelt worden sein. […]

  • 4. Projekt “Gerichtsna&hellip  |  11.Mai 2007 at 14:20

    […] Die Einschaltung anwaltlicher Mediatoren in rechtshängigen Sachen verbreitet sich also weiter, nach dem Köln und Göttingen angefangen haben. Es ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, dass es Gespräche zwischen der Anwaltschaft und der Richterschaft gibt, die solche Mediationsprojekte ermöglichen. […]

  • 5. Was bringt das Jahr 2008 &hellip  |  07.Januar 2008 at 11:49

    […] Pilotpojekt zur “Anwaltlichen Mediation” der Göttinger Justiz […]

  • 6. klingone  |  09.Februar 2008 at 14:01

    Streitigkeiten durch Meditation lösen? Find ich vool und spart bestimmt eine ganze Menge Geld.

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