Gerichtliche Mediation - quo vadis?
17.Dezember 2009 Brinkmann
Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Diese Redewendung passt glänzend zur gerichtlichen Mediation. Wurde die gerichtliche Mediation anfangs von allen Seiten gelobt und der Bevölkerung als das moderne Mittel der Konfliktlösung präsentiert, wird mittlerweile - auch aus der Richterschaft - vermehrt Kritik laut (Lesen Sie dazu beispielhaft diesen Beitrag).
Viele Kritiker bemängeln, dass die gerichtliche Mediation zu keiner Entlastung der Gerichte führt und die Richterschaft an ihrer Kerntätigkeit des Richtens hindere. Letztlich müsse nicht die gerichtliche, sondern die außergerichtliche Mediation gefördert werden. Andere sind der Auffassung, dass es sich bei der gerichtlichen Mediation um gar keine Mediation handelt, sondern eher um eine Verhandlung mit mediativen Elementen. Auch die Informationspolitik über die Ausbildung der Richtermediatoren ist mehr als dürftig. Während sich viele außergerichtliche Mediatoren nach fachlichen Mediationsstandards ausbilden lassen und sehr viel Geld in ihre Ausbildung investieren, scheint es bei der Ausbildung der Richtermediatoren keine feste Vorgaben zu geben. Selbst kurze Fortbildungen übers Wochenende scheinen möglich zu sein, um sich Richtermediator zu nennen. Steht die gerichtliche Mediation deshalb am Scheideweg?
Dieser Fragestellung widmet sich das 3. Berliner Symposium zur Gerichtlichen Mediation am 21. Januar 2010 in den Räumen des Deutschen Anwaltsinstituts. Die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Präsident des Landgerichts Berlin und das Institut für Konfliktmagagement laden ein. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 45 Euro verlangt.
Ich freue mich, dass dieses Thema, das unter Mediatoren noch immer sehr kontrovers diskutiert wird, aufgegriffen wird. Nur im Dialog kann gegenseitiges Verständnis für die Arbeit von Mediatoren und Richtern erreicht werden.
Artikel gespeichert unter: Veranstaltungen, Gerichtsmediation
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1. Brinkmann | 18.Dezember 2009 at 14:49
Im aktuellen Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM) widmet sich Dirk Peter im Aufsatz “Mediation an Gerichten - Eine kritische Betrachtung der Erfolgsquote” der Thematik. In vielen Punkten stimme ich mit der Auffasung von Herrn Peter überein. Wesentlich finde ich insbesondere folgende Passage im Aufsatz:
“Vor allem lanfgristig gesehen zeigt sich der Erfolg dann, wenn Mediation an sich bzw. ihre Grundprinzipien Einzug in die westliche Streitkultur gefunden haben. Problematisch wird es jedoch, wenn Mediation als teil der Justiz assoziiert wird. Dann nämlich wird das langfristige Ziel, die Entlastung der Gerichte durch Vorschaltung eines Mediators bzw. einer Mediatorin, immer unwahrscheinlicher.”
Der letzte Satz trifft den Kern der Problematik. Gerichtliche Mediation ist aus meiner Sicht noch immer eine sinnvolle Alternative. Schließlich werden Klägern und Beklagten noch eine Chance zu einer einvernehmlichen Lösung gegeben, obschon sie schon Klage bei Gericht eingereicht haben. Allerdings sollte dann auch wirklich eine Mediation stattfinden und keine Vergleichsverhandlung mit mediativen Elementen.
Eine Fehlentwicklung ist es insbesondere, wenn Bürger aufgrund der permanenten Werbung bzgl. der Vorzüge der gerichtlichen Mediation durch die Justiz, gerichtliche Mediation mit Mediation gleichsetzen. Der Bürger muss sich im Konfliktfall gleich an den Mediator wenden, statt den umständlichen Weg über das Gericht und dessen Richtermediatoren zu gehen.
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