Kritische Auseinandersetzung mit der gerichtlichen Mediation in Arbeitssachen
29.April 2009 Brinkmann
Die Stimmen gegen die Einführung der gerichtlichen Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten nimmt rasant zu. Interessant ist, dass auch große Teile der Richterschaft erhebliche Bedenken bzgl. der gerichtlichen Mediation haben.
In der Februarausgabe der Zeitschrift SAE (Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen) schreibt der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Helmut Nause, sehr kritisch über den möglichen Einsatz der Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit. (Lesen Sie dazu mehr in diesem Beitrag des Blog-Kollegen Axel Brodehl).
Ein Teilnehmer der Mediationstagung in Jena wußte mir zu berichten, dass neben Prof. Dr. Hanns Prütting vom Institut für Verfahrensrecht der Universität Köln, sich auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, mit sehr guten Gründen eher skeptisch zur weiteren Einführung der gerichtlichen Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit äußerten.
Ganz aktuell äußert sich, wie beispielsweise auch Blogger Dr. Thomas Lapp hier zu berichten weiß, VorsRiLAG Andreas Busemann sehr kritisch und fundiert über den Einsatz der gerichtlichen Mediation im Artikel “Keine gerichtsinterne Mediation vor den Gerichten für Arbeitssachen!“. Der Verfasser bezweifelt die Notwendigkeit der gerichtlichen Mediation im arbeitsrechtlichen Verfahren, wo traditionell über 80 % der Verfahren ohne streitige Entscheidung endeten. Insbesondere hebt er ervor, dass es bislang keine aktuelle Rechtsgrundlage für die Mediation als Aufgabe der Justizverwaltung gibt und auch die Folgen (z.B. Haftung des Mediationsrichters, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Richterpensum) völlig ungeklärt seien.
Es ist sehr gut, dass endlich eine kritische Auseinandersetzung bzgl. der gerichtlichen Mediation einsetzt. Die Kernaufgabe von Richtern sollte nicht das Mediieren sein. Diese Tätigkeit ist nach meiner Auffassung viel besser bei außergerichtlichen Mediatoren aufgehoben. Hier sollte auch die Rechtspolitik endlich mit konkreten und innovativen Projekten ansetzen.
Artikel gespeichert unter: Gerichtsmediation
bisher 5 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Alexander Scholl | 30.April 2009 at 12:29
Man kann es auch doppeldeutig sehen: die Vergleichsquote in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist so groß, da braucht’s halt keine Mediation mehr. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich beinhaltet aber nicht immer eine interessengerechte Lösung. Nicht selten wird er von den Parteien als Minimallösung empfunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch ihre Anwälte oder das Gericht über Chancen und Risiken des gerichtlichen Verfahrens aufgeklärt, vergleichen sich aus Angst zu verlieren.
Der Gütetermin ist m. E. der ideale Zeitpunkt, um bei einem emotional noch nicht gänzlich zerstörten Arbeitsverhältnis in ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu wechseln, um zu retten, was zu retten ist. Da in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht kein Kostenerstattungsanspruch besteht, könnte man das ganze bestimmt auch wirtschaftlich interessant gestalten.
2. Bernd Bohnet | 01.Mai 2009 at 14:50
Der gerichtsinternen Mediation gebe ich schon aus pragmatischen Gründen keine Zukunft. Sie ist auf Dauer nicht finanzierbar.
Dabei unterstelle ich, dass die an den Gerichten durchgeführten Mediationen wirklich korrekt durchgeführt werden. Das heißt, dass das schriftliche Vorverfahren unbeachtet bleibt (soweit schon durchgeführt), die Mediation also tatsächlich mit einem Eingangsvertrag und Themensammlung ect. beginnt. Und das ausserhalb des Gerichtsgebäudes(!), an einem anderen Ort. Die Mediation ist nämlich eine “Alternative” (EU-Richtlinie) zum Gerichtsverfahren und darf daher nicht in Verbindung mit dem Gerichtswesen gebracht werden. Alles andere ist “gemauschelt”.
Wenn die Gerichtsmediationen nicht lediglich als Verlängerung von Vergleichsverhandlungen (da stehen die Themen - Anträge - ja schon fest) im Termin angesehen werden, sind diese wesentlich zeit- und damit personalintensiver, als ein Prozess. Für die Mediation sind recht gut bezahlte Richter überqualifiziert.
Ihre Aufgabe ist es, Recht zu sprechen. Dafür, dass sie dies in Zukunft wesentlich sorgfältiger machen können (was wohl unbestritten bitter nötig ist), ist die wesentlich kostengünstigere aussergerichtliche Mediation da.
Jedem Richter sei es unbenommen, über seine eigentliche Aufgabe hinaus, als Mediator tätig zu sein. Im Dienst, kann sich der Staat dies nicht leisten.
3. Brinkmann | 04.Mai 2009 at 17:59
Eine umfangreiche Zusammenfassung vom Mediationstag in Jena, auf dem Dr. Hanns Prütting und insbesondere Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sich sehr kritisch zur gerichtlichen Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit äußerten, finden Sie in diesem Blogbeitrag des geschätzten Kollegen Axel Brodehl.
4. Klaus Lindner | 22.Mai 2009 at 19:16
Dem Richter ist es kraft Gesetzes keineswegs unbenommen, auch als Mediator tätig zu sein.
Empfehle zur Lektüre:
“Gerichtliche Mediation: Richter als Marketinginstrumente?”
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13791
5. Massive Kritik an gericht&hellip | 05.Juni 2009 at 15:20
[…] Ich bin mir sicher, dass in naher Zukunft die Diskussion über die gerichtliche Mediation intensiv weitergeführt wird. Die Autoren sind schließlich nicht die ersten, die mit Ihrer Kritik an die breite Öffentlichkeit gehen. Schon auf der Bundeskonferenz Mediation im Jahr 2007 in Bielefeld hat Prof. Dr. Reinhard Greger ein Plädoyer für die außergerichtliche Mediation gehalten und die “Insellösung der gerichtlichen Mediation” kritisiert. (Lesen Sie dazu hier mehr). Kritisiert wurde die gerichtliche Mediation auch auf dem Deutschen Mediationstag in Jena. Neben Prof. Dr. Hanns Prütting vom Institut für Verfahrensrecht der Universität Köln, äußerte insbesondere die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, erhebliche Bedenken (Lesen Sie dazu mehr hier und im Blogbeitrag von Axel Brodehl). […]
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren