Mediation bei sozialrechtlichen Streitigkeiten

26.März 2009 Brinkmann

Mediationsverfahren führen bei sozialrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland leider noch immer ein Schattendasein. Dies ist verwunderlich, da die Sozialgerichte in Deutschland über eine Flut von neuen Anträgen stöhnen. Im aktuellen Focus-Magazin wird die tägliche Arbeit eines Sozialrichters in Berlin anschaulich in der Reportage “Hartz-Infarkt” beschrieben. Mediationsverfahren könnten sicher für alle Beteiligten große Vorteile bringen.

In Deutschland gibt es erste gute Projekte mit beachtenswerten Erfolgen, die den Einsatz von Mediation auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten verfolgen. Vorreiter war im Jahr 2006 das Pilotprojekt „Mediation im Gesundheitswesen”, das gemeinsam vom Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in Niedersachsen-Bremen und dem Contarini–Institut der FernUniversität in Hagen initiiert wurde. Weitere Informationen finden Sie dazu im Newsletter Nr. 2 / 2007 der Deutschen Gesellschaft für Mediation und im Protokoll sowie einer Präsentation zum Workshop “Mediation und Sozialrecht” vom letzten KM-Kongress in Hannover.

Momentan macht das bayerische Projekt “Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit” Schlagzeilen. Dazu wurde eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht. Seit dem 01. September 2006 können vor bayerischen Sozialgerichten gerichtliche Mediationen durchgeführt werden.  Nun wurden die ersten Ergebnisse präsentiert. “Die gerichtsinterne Mediation hat sich als Bereicherung für das sozialgerichtliche Verfahren erwiesen. Sie bietet ein schnelles und leistungsstarkes Verfahren zur konsensualen Streitbeilegung und ist damit ein zukunftsweisendes Modell.”, wird Sozialstaatssekretär Markus Sackmann in einer Pressemitteilung zitiert. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Sozialrecht. In der dortigen Pressemitteilung erklärt der Direktor Prof. Dr. Ulrich Becker “Selbst in schwierigen Streitfällen ist die Erfolgsquote hoch”.

In einem Interview mit einem Kollegen der Gerichtspressestelle erklärt der Präsident des Sozialgerichts Regensburg Günther Kolbe an einem sehr guten Beispiel, um was es in der Mediation der Sozialgerichtsbarkeit geht.

Herr Präsident, worum ging es in dem Fall, den Sie zuletzt mediiert hatten?

In meinem letzten Mediations-Fall war ein Arbeiter mit der rechten Hand in eine Maschine geraten und nur Daumen und Zeigefinger hatten gerettet werden können. Die Berufsgenossenschaft war nicht bereit, eine höhere Unfallrente zu zahlen, als nach den bundeseinheitlichen Maßstäben üblich. Der Verletzte wiederum hatte auf den außergewöhnlich komplizierten Heilungsverlauf, die extremen Schmerzzustände sowie seine spezielle berufliche Situation hingewiesen und deshalb auf eine höhere Rente gepocht. Das Gericht sollte nun entscheiden, wer Recht hat und wer Unrecht.

Und wer hatte Recht?

Das wäre im Wege des Sachverständigen-Beweises durch die Einholung von Gutachten auf handchirurgischem und neurologischem Gebiet aufzuklären gewesen, möglicherweise sogar in erster und zweiter Instanz. Weitere Begutachtungen wären eventuell auf Antrag des Klägers veranlasst worden. Im Anschluss an dieses aufwändige Verfahren wäre ein Urteil mit einem Verlierer und einem Gewinner ergangen.

Gab es bei der Mediation keine Verlierer?

Im vertraulichen Rahmen der Mediation konnte der Kläger mit eigenen Worten, also ungefiltert durch Rechtsanwalts-Schriftsatz und nicht verkompliziert durch eine medizinische Terminologie darstellen, wie sein Fall verlaufen war und dazu die ärztliche Dokumentation erläutern. Diese Besonderheiten hat wiederum die Berufsgenossenschaft aufmerksam und vorurteilsfrei aufgenommen. Der Vertreter der Berufsgenossenschaft konnte sich in die bittere Lage des Klägers einfühlen und zeigte dies auch, er legte jedoch überzeugend dar, dass er wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht die vom Kläger erwartete Rente zubilligen dürfe. Eine Rente in der vom Kläger geforderten Höhe wäre unfair gegenüber Versicherten gewesen, die z.B. durch einen Unfall eine Hand verloren hatten. Schließlich konnten sich beide Seiten auf eine gering erhöhte Leistung verständigen. Dieses Ergebnis war für beide Seiten gerecht und angemessen und so haben es beide Seiten auch gesehen.

Wie unterscheidet sich darüber hinaus die Mediation vom Urteilsverfahren?

Zunächst im Zeitfaktor: Bis aufwändige Ermittlungen in zwei Instanzen durchgeführt, sachgerecht ausgewertet und durch Urteil abgewogen sind, vergehen regelmäßig viele  Monate oder sogar Jahre.

Zweitens im Lastenfaktor: Die Gutachten und das gesamte Gerichtsverfahren verursachen erheblichen Aufwand, nicht nur Kostenaufwand. Und ein gerichtliches Verfahren bedeutet zudem für jeden Kläger eine langwierige persönliche Belastung.

Und drittens im Rechtsfrieden: In der erfolgreichen Mediation finden beide Seiten eine Lösung, die sie gemeinsam tragen und in die Tat umsetzten. Im Gerichtsverfahren hingegen erleben wir nach einem Urteil regelmäßig, dass eine Seite sich als Verlierer fühlt. Sonst häufige Folge- oder Überprüfungsverfahren, in denen sich ja im Grunde eine Unzufriedenheit widerspiegelt, sind deshalb nach einer Mediation nicht zu erwarten.

Ist Mediation also ein Allheilmittel?

Schön wäre es! Aber nicht alle Fälle sind zur Mediation geeignet. Das betrifft z.B. bestimmte Rechtsfragen, die durch die Gerichte selbst zu klären sind. Und: Mediation verlangt viel von den Beteiligten. Sie können nicht die Verantwortung für eine Lösung in die Hände des Gerichts legen, sondern müssen selbst ein Ergebnis erarbeiten und vor sich rechtfertigen. Das mag in manchen Fällen zu viel verlangt sein.

Und wenn eine Mediation scheitert?

Dann gibt der Mediator den Fall unter Wahrung des Mediations-Geheimnisses zurück ins streitige Verfahren, das der gesetzliche Richter dann wieder aufnimmt. Allerdings: das Max-Planck-Institut für Internationales Sozialrecht hat in seiner Begleitforschung eine Erfolgsquote von über 80% dokumentiert. Und selbst wenn die Mediation keine vollständige Lösung erbringt, ist damit zumindest ein Teilerfolg erreicht. Ich möchte deshalb behaupten: Mediation ist nie unnütz.

Was kostet die gerichtliche Mediation?

Für die gerichtliche Mediation erheben wir - derzeit noch - keine Gebühren.

Muss ich anwaltlich vertreten sein?

Die anwaltliche Vertretung ist im regulären sozialgerichtlichen Verfahren nicht vorgeschrieben. Auch in der Mediation besteht kein Anwaltszwang. Allerdings verlangt die Mediation auch viel an Eigenverantwortung, weshalb es nach meiner Erfahrung immer gut ist, wenn man einen Berater zur Seite hat. Das könnte auch ein Verwandter oder Freund sein; allerdings wären diese, wie alle anderen Teilnehmer einer Mediation auch, streng an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Und die Gegenseite müsste der Einbeziehung in die Mediation natürlich zustimmen.

Wohin wenden sich Kläger, die die Chancen der Mediation nutzen wollen?

Mediation ist im Einverständnis der Beteiligten in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit möglich. Der Wechsel vom förmlichen Verfahren in die Mediation ist deshalb gegenüber dem Gericht zu beantragen. Der Einfachheit halber bieten wir zunächst an, den Übertritt in die Mediation unter Angabe des Aktenzeichens per e-mail vorzuschlagen. Die Adresse ist: mediation(at)lsg.bayern.de.

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Die Projekte zeigen, dass Mediation bei sozialrechtlichen Streitigkeiten vielversprechende Erfolge aufweist. Die gerichtliche Mediation hat sicher auch in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Berechtigung. Allerdings sollte in Zukunft insbesondere die außergerichtliche Mediation gefördert und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es ist zu hoffen, dass dies endlich auch die Jusitzminister und Justizpolitiker erkennen. Gerade die exzellente Arbeit von externen Mediatoren kann dazu führen, dass unsere Sozialgerichte entlastet werden und die Richter ihrem wichtigen Kerngeschäft des Urteilens nachgehen können.

Eine Erfolgsstory der Tätigkeit von außergerichtlichen Mediatoren bei sozialrechtlichen Streitigkeiten weisen beispielsweise die Niederländer auf. Auf dem Osnabrücker Symposium “Mediation im öffentlichen Bereich”  berichtete Klarie Smit aus Amsterdam über ein Mediationsprojekt im Bereich der Sozialversicherung bei der UWV. Die UWV bietet Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Invalidität. Bei Beschwerden wird dort erfolgreich Mediation angeboten. Als Mediatoren sind externe Mediatoren und interne Mediatoren von UWV tätig. Das Mediationsangebot hat eine positive Kundenresonanz von 72% und Klarie Smit berichtete auf dem Symposium von einer hohen Erfolgsquote im Konfliktfall. Beachtenswert ist zudem die Kundenbewertung der Mediation von durchschnittlich 8. Bei der niederländischen Notenskala von 1 bis 10 ist dies insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, dass die UWV im Vorfeld mit nur etwa 2 benotet wurde.

Bei diesen vielen Beispielen bin ich guten Mutes, dass sich die Mediation im Sozialrecht in Zukunft weiterentwickeln und behaupten kann.

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