Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Mediation
23.Juli 2008 Brinkmann
Der aktuelle Newsletter der AG Mediation im DAV verweist auf eine interessante Entscheidung des Amtsgerichts Eilenburg.
Prozesskostenhilfe für Mediation, AG Eilenburg, Beschluss vom 20.04.2007, AGS 1/08, S. 36
Der Leitsatz der Entscheidung lautet:
„Ordnet das Gericht von Amts wegen eine Mediation für eine Umgangstreitigkeit an, sind die Kosten des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Mediators von der Staatskasse zu tragen.”
“Für das zu regelnde Umgangsverfahren war der Mutter des gemeinsamen Kindes Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Die Parteien hatten bereits außergerichtlich versucht, im Rahmen einer Mediation das streitige Umgangsverhältnis zu klären. Das Gericht hatte daher von dem Recht Gebrauch gemacht, gem. § 52 FGG von Amts wegen eine entsprechende Mediation anzuordnen. Die Entscheidung des OLG Dresden, dass Prozesskostenhilfe sich nicht auf die außergerichtliche Mediation erstrecke, AGS 2007, S. 144, greife vorliegend nicht, weil gerade das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht und im Rahmen des § 52 FGG von der Mediation als Mittel der Streitbeilegung Gebrauch gemacht habe. Bei der Mediation handle es sich insoweit um Kosten des Rechtsstreits i.S.d. §§ 91 ff. ZPO i.V.m. § 64 FGG. Hilfsweise könne man auch den Gedanken zugrunde legen, dass der Mediator zum Teil wie ein Sachverständiger arbeitet und auch in diesem Kontext der Sachverständige für seine Tätigkeit eine entsprechende Erstattung erhalte.”
Für das generelle Anliegen insbesondere die außergerichtliche Mediation zu fördern, ist diese Entscheidung ein wichtiges Zeichen. Es ist zu hoffen, dass in Zukunft immer mehr Richter die sinnvollen Möglichkeiten des § 52 FGG nutzen.
Artikel gespeichert unter: Recht
bisher 3 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Alexander Scholl | 23.Juli 2008 at 18:05
Es geschehen noch Zeichen und Wunder…
2. Prozeßkostenhilfe für M&hellip | 25.Juli 2008 at 09:16
[…] Prozeßkostenhilfe für Mediator bewilligt Wie der ADR-Blog bereits hingewiesen hat, wurde vor kurzem in einem Fall Prozeßkostenhilfe (PKH) für die Hinzuziehung eines Mediators bewilligt. In seinem Beschluß vom 20.04.2008 (AGS 1/08, S. 36) entschied das Amtsgericht Eilenburg (Leitsatz): […]
3. Berthild Lorenz | 20.August 2008 at 18:20
Ein halbes Jahrhundert FÜR Mediation gekämpft…
Und - es hat sich gelohnt.
Ich freu mich, dass nach und nach die Klugen gehört werden, die, die Konflikte als Chancen für eine Entwicklung der Verwickllungen begreifen und nutzen wollen.
Berthild Lorenz
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