Landgerichtspräsident kritisiert Mediations-Blockadehaltung der Nds. Landesbehörden!

26.Juni 2008 Brinkmann

Auf dem Konfliktmanagement-Kongress hat der Präsident des Landgerichts Hannover Dieter Schneidewind in seinem Grußwort das Verhalten der Niedersächsischen Landesbehörden im Konfliktfall öffentlich kritisiert. Der Präsident wirft den Landesbehörden vor, sich kategorisch der gerichtlichen Mediation zu verschließen. Beispielhaft nannte Dieter Schneidewind Baukonflikte, in denen das Land Niedersachsen beteiligt ist. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem das Land Niedersachsen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens einer Mediation zugestimmt hätte. Gerade Baukonflikte würden wichtige Ressourcen innerhalb des Gerichts lange Zeit blockieren. Widersprüchlich sei das Verhalten insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Niedersächsische Justizministerium stetig die Vorzüge der Mediation preist und sich bundesweit in einer Vorreiterrolle im Bereich der Mediation sieht.

Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann reagierte sofort. Er verwies darauf, dass die Kritik nicht für das Niedersächsische Justizministerium gelte, da dort seit längerer Zeit Mediation im Konfliktfall Vorrang vor gerichtlichen Auseinandersetzungen hätte. Bernd Busemann versprach zudem, seine Ministerkollegen auf diesen Misstand hinzuweisen und von den Vorteilen der Mediation zu überzeugen.

Es ist aus meiner Sicht gut, dass Dieter Schneidewind auf die jetzige Situation hingewiesen hat. Man kann schließlich nicht Wein predigen und Wasser ausschenken. Wenn neben dem Justizministerium auch die anderen Ministerien von den Vorteilen der Mediation überzeugt werden können, wäre dies aufgrund der Ausstrahlungswirkung von unschätzbarem Wert. Es wäre schön, wenn dies dem Justizminister gelingt. Eine “Mitstreiterin” sollte mit der ehemaligen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann, die nun als Ministerin das Kultusministerium leitet, schnell gefunden werden. Elisabeth Heister-Neumann setzte sich als Justizministerin schließlich stark für die außergerichtliche Mediation ein. Und es hat in der noch jungen Amtsperiode von Bernd Busemann den Anschein, dass auch er von den Vorteilen der außergerichtlichen Mediation überzeugt ist.

Insofern darf sich Landgerichtspräsident Dieter Schneidewind vielleicht in Zukunft freuen. Mittels einer außergerichtlichen Mediation würde sein Landgericht in Hannover mit vielen Konflikten erst gar nicht konfrontiert werden und die Richter des Landgerichts könnten sich mit ganzer Kraft ihrer eigentlichen gesetzlichen Kernaufgabe widmen, dem Richten!

Artikel gespeichert unter: Allgemein, Konflikte, Gerichtsmediation

bisher 2 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Alexander Scholl  |  27.Juni 2008 at 10:14

    “Wein predigen und Wasser ausschenken”, das ist genau die richtige Formulierung. Auch im Freistaat Bayern wird m. E. so gehandelt. Da wird die Mediation populistisch gefordert, aber nach meinem Empfinden kaum gefördert. Ganz anders im Nachbarländle Baden-Württemberg. Dort ist der Gedanke der außergerichtlichen Konfliktbereinigung z. B. in der Justiz offenbar schon viel weiter verbreitet. Auf den Formularblättern im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wird beispielsweise der TOA abgefragt, in den Gerichten liegt die Broschüre ’schlichten statt richten” aus. - Wie läuft es eigentlich in anderen Bundesländern?

  • 2. Richter sollen richten &l&hellip  |  27.Juni 2008 at 13:58

    […] Richter sollen richten Wie der ADR-Blog berichtet, hat sich der Präsident des Landgerichts Hannover beim Konfliktmanagement Kongreß darüber beschwert, daß die niedersächsischen Behörden Mediationen grundsätzlich ablehnen, während das niedersächsische Justizministerium Mediationsverfahren permanent anpreise und sich diesbezüglich in einer Vorreiterrolle sehe. Der ADR-Blog begrüßt die Kritik. Gleichzeitig weist er darauf hin, daß mittels außergerichtlicher Mediationen viele Konfliktfälle schon im Vorfeld geklärt werden könnten, so daß sich Gerichte gar nicht erst damit befassen müßten. Dann könnten sich “die Richter (…) mit ganzer Kraft ihrer eigentlichen gesetzlichen Kernaufgabe widmen, dem Richten!” Dem ist zuzustimmen. […]

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