Mediation ist Anwaltssache!?
23.Mai 2008 Brinkmann
Der Heidelberger Prof. Dr. Burkhard Hess kommt in einem vorbereitenden Gutachen für den Deutschen Juristentag in Erfurt zu dem Schluss, dass Medianten bei einer außergerichtlichen Mediation juristischen Rat benötigen und deshalb der Satz “Mediation ist Anwaltssache” gelte.
Dies ist natürlich starker Tobak insbesondere für die nicht-anwaltlichen Mediatoren. Ich bin mir sicher, dass diese Stellungnahme noch zu mancher kontroversen Diskussion führen wird. Dies ist auch gut so, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beschlussfassungen des Juristentages oftmals zu Gesetzesänderungen führen.
Burkhard Hess kommt zu weiteren Erkenntnissen. Laut seinem Gutachten ist der Erlass eines Gesetzes zur Förderung der Mediation in Deutschland überfällig. Gesetze zur Mediation sichern das Erreichte und fördern die Fortentwicklung in Deutschland. Allerdings spricht sich der Heidelberger Professor gegen ein spezielles Mediationsgesetz aus, wie es beispielsweise mit dem ZivMediatG in Österreich praktiziert wird, sondern plädiert für punktuelle Ergänzungen der bestehenden Gesetzen, beispielsweise der Zivilprozessordnung.
Weiterhin macht sich der Gutachter für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die gerichtsinterne Mediation stark. Namhafte Kritiker, wie beispielsweise Prof. Dr. Reinhard Greger, stellen sich momentan die Frage, ob das vereinzelte Angebot der gerichtlichen Mediation überhaupt verfassungskonform ist, da es zu Insellösungen führt, die nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind (Lesen Sie dazu hier zum Vortrag von Reinhard Greger auf der Bundeskonferenz der Mediation).
Der 67. Deutsche Juristentag in Erfurt, der in diesem Jahr erstmals die Mediation und andere Formen konsensualer Streitbeilegung auf der Agenda stehen hat, wird scheinbar zu einer sehr wichtigen Weichenstellung für die weitere Entwicklung der Mediation in Deutschland führen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das von Justizministerin Zypries berufene Expertengremium zur Mediation ihre Ergebnisse in Erfurt ebenfalls vorstellen wird. (Lesen Sie dazu auch hier und dort).
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1. Markus Sikor | 23.Mai 2008 at 16:40
Hallo,
vielen Dank für diesen Hinweis. Ich schwanke noch zwischen ungläubigem Staunen (”Mediation ist Anwaltssache”, aha, jede Team-Mediation, Schulmediation, Paarmediation, Täter-Opfer-Mediation/Täter-Opfer-Ausgleich, …alles Anwaltssache? Haben wir schon so viele arbeitslose Juristen??) und belustigtem Schmunzeln über diesen interessanten Versuch, Mediation, wieder mal, zur Anwaltssache zu machen.
Damit ich richtig verstanden werde, ich schätze und achte unser Rechtssystem über alles und es bedarf sicher oft eines juristischen Rats und der Begleitung - auch in manchen Mediationen. Nur die Radikalität dieser Aussage klingt nach “jeder Schnupfen muss mit Antibiotika behandelt werden”.
Da frage ich mich, welche Motivation steht dahinter? Ist es sinnvoll, den Anbieter von Antibiotika zu fragen, wo der Einsatz desselben sinnvoll ist - oder sollte man dies nicht einer “neutraleren” Instanz überlassen?
Mit herzlichen Grüßen,
Markus Sikor
2. Alexander Scholl | 25.Mai 2008 at 11:06
Ich möchte nicht zum advocatus diaboli werden, aber ich behaupte, die Mediation in Deutschland droht zu ihrem Nachteil gänzlich in die Hände der Rechtspflege und ihrer Organe zu fallen. - Dazu zwei Hypothesen, die ich gerne diskutiert hätte: Erstens gibt es Juristen, die zum einen den (Umsatz)kuchen für sich sichern wollen (s. o.) und zum anderen meinen, qua Ausbildung zur Konfliktlösung prädestiniert zu sein. Zweitens droht der (Rechts-)Staat die Kontrolle zu verlieren, wenn die Bürger sich selbst um die Lösung ihrer Probleme kümmern. Zuviel Demokratie bedeutet Machtverlust, deshalb muss der Staat die Mediation im Wege der justiznahen Mediation in die 3. Gewalt einbinden.
3. Mirko Haas | 26.Mai 2008 at 08:33
Hm … ich finde die Aussage von Herrn Prof. Dr. Burkhard Hess ziemlich kontraproduktiv. Da wird gerade erst vom Gesetzgeber die Mediation überhaupt mal in einem Gesetz erwähnt (und zwar das diese ausdrücklich NICHT Anwälten vorbehalten ist) und dann folgt promt dieses Gutachten.
Ich muß den Vorkommentatoren recht geben, dass das doch sehr nach Honorarverlustangst aussieht.
Sofern Herr Hess zudem zum Ergebnis kommt, dass ein “Gesetz zur Förderung der Mediation” überfällig ist, stimme ich ihm zu. Warum das aber nicht in ein eigenes Gesetz gegossen werden sollte, ist für mich zur Zeit nicht nachzuvollziehen. Die Kollegen in Österreich haben mit ihrem Gesetz gute Erfahrungen gemacht.
Freundliche Grüße aus Hamburg
Mirko Haas
4. Ist Mediation reine Anwal&hellip | 26.Mai 2008 at 17:59
[…] Ist Mediation reine Anwaltssache? Der ADR-Blog berichtete vor ein paar Tagen über ein Gutachten des Heidelberger Professors Dr. Burkhard Hess für den kommenden Deutschen Juristentag. Darin vertrete er die Auffassung, Medianten benötigten einen juristischen Rat, weshalb Mediation Anwaltssache sei. […]
5. Peter Bert | 29.Juli 2008 at 11:12
Ist das Gutachten von Hess denn schon verfügbar und wenn ja, wo?
6. Brinkmann | 29.Juli 2008 at 11:59
Die Teilnehmer und Mitglieder des Deutschen Juristentags haben das Gutachten schon erhalten. Meines Wissens wurde das Gutachten nicht im Internet veröffentlicht. Allerdings müßte das Gutachten direkt über den Deutschen Juristentag zu erhalten sein. Die Geschäftsstelle in Bonn sollte Auskunft darüber geben können.
7. Kongress “Mediation&hellip | 09.September 2008 at 12:55
[…] Im Herbst gibt es eine Vielzahl von Kongressen, die sich mit Mediation beschäftigen (Lesen Sie beispielsweise hier und dort). Auch der Verein Integrierte Mediation lädt zu seinem 4. Kongress am Freitag, 31. Oktober und Samstag, 01. November 2008 nach Koblenz ein. Provokant firmiert der Kongress unter dem Slogan “Mediation richten - Über die Langzeitbaustelle “Mediation” und deren Schnittstelle zu Recht und Justiz”. Die Tagungsgebühr beträgt für beide Tage 175 Euro. Weitere Informationen zu den Referenten und den Tagungsinhalten finden Sie hier. […]
8. Michael Krämer | 22.September 2008 at 18:19
Mediation ist lediglich alter Wein in neuen Schläuchen.
Bisher fehlte für die gerichtliche Mediation jegliche Rechtsgrundlage. Deshalb soll auf dem 67. Deutschen Juristentag in Erfurt vom 23. bis zum 26.09.08 das Thema Mediation behandelt werden und von dort aus sollen dann entsprechende Gesetzesinitiativen des Bundesgesetzgebers ausgelöst werden. Ein Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen ist ja gerade an der mangelnden Gesetzgebungskompetenz Niedersachsens gescheitert. Dennoch wurde die sogenannte gerichtsnahe Mediation nach dem “Göttinger Modell” in Niedersachsen eingeführt. Im Grund genommen ist die Mediation nur alter Wein in neuen Schläuchen, denn gemäß § 278 ZPO hat der Richter ohnehin in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Lösung des Rechtstreites hinzuwirken. Mediation ist also nichts anderes als ein Kotau vor dem Zeitgeist und ein Instrument, den Rechtsanwälten eine weitere Einnahmequelle zu verschaffen. Ob Rechtsanwälte allerding die wirklich besseren Mediatoren sind als Psychologen oder Sozialpädagogen bleibt dabei offen. Sicher ist hingegen, dass die Anwaltslobby auf dem Deutschen Juristentag ihre gesamte Macht in die Waagschale werfen wird, um die Mediation zu ausschließlich ihrem Betätigungsfeld zu machen.
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