Gerichtsmediation eher eine Güteverhandlung?!
13.April 2007 Brinkmann
Gestern besuchte ich das Osnabrücker Treffen des Forum Junge Anwaltschaft. Neben dem geselligen Teil werden stets auch juristische Themen angesprochen, die insbesondere dem Erfahrungsaustausch dienen. Zum einen wurde gestern über Spammails gesprochen, die momentan auf dem Namen eines Osnabrücker Anwaltes verschickt werden (u.a. berichtete das law blog). Zum anderen berichtete ein Junganwalt über seine ersten Erfahrungen als Parteianwalt einer Gerichtsmediation am Amtsgericht Osnabrück. Dieses Thema interessierte mich natürlich sehr, zumal Kay Woldrich im Blog Juragebirge jüngst über eine gescheiterte Gerichtsmediation schrieb (Repliken finden sich im Blog master of mediation und im ADR-Blog). Um es gleich zu sagen, die Osnabrücker Gerichtsmediation war erfolgreich. Der Junganwalt und sein Mandant waren positiv überrascht vom Procedere und vom Ergebnis, das mit einem Vergleich endete. In seinem gestrigen Erfahrungsbericht führte der Kollege an, dass zur Verhandlung Kekse und Tee gereicht wurden. Der Richter leitete die Verhandlung sehr zielgerichtet, es wurden die rechtliche Aufassungen erörtert und schließlich machte der Richter Vorschläge, die dann auch zu einem Vergleich führten. Nach etwa 45 Minuten war die Verhandlung beendet.
Im Kreise der Kollegen wurde anschließend diskutiert, ob es sich bei dem geschilderten Verfahren wirklich um eine Mediation im klassischen Sinne oder mehr um eine Güterverhandlung handelte. Einhellig waren die Teilnehmer der Meinung, dass Güteverhandlung wohl der bessere Begriff für die Verhandlung gewesen wäre. Nach dem Phasenmodell der Mediation wurde nach den Schilderungen nicht vorgegangen. Es wurden nicht die Interessen der Medianten herausgearbeitet und es fand auch keine Sammlung von Lösungsoptionen statt. Auch hier hat der Richter eine sehr aktive Rolle eingenommen und eigene Vorschläge vor dem Hintergrund des Rechts gemacht.
Auch wenn es sich nicht um eine klassische Mediation, sondern eher um eine Verhandlung mit mediativen Elementen handelte, muss festgestellt werden, dass die Parteien mit dem Verfahren und dem Ergebnis sehr zufrieden waren. Dies ist aus meiner Sicht sehr entscheidend. Es gibt bestimmt Konflikte, in denen eine Güteverhandlung mit mediativen Elementen das richtige Verfahren für die Konfliktparteien ist. Richtern bleibt bei der Gerichtsmediation auch keine andere Vorgehensweise, da ihnen mit bis zu 2 Stunden nur ein kleines Zeitfenster für die Verhandlung/Vermittlung zur Verfügung steht. Die Gefahr ist nur, dass Teilnehmer einer Gerichtsmediation in dieser Form glauben, dass das Procedere für eine Mediation typisch sei. Das Justizministerium in Bayern hat deshalb von der Begrifflichkeit klug gehandelt, in dem es die schlichtenden Richter “Güterichter” nannte.
Artikel gespeichert unter: Gerichtsmediation
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren