Erfahrungen mit dem Täter-Opfer-Ausgleich

20.März 2007 Brinkmann

Der Blogger Klaus D. Ebert beschreibt in seinem Beitrag “Wenn der angebliche Täter das Opfer ist” über den Täter-Opfer-Ausgleich. Persönlich habe ich gute Erfahrungen mit dem Täter-Opfer-Ausgleich gemacht. Allerdings bin ich in diesem besonderen Tätigkeitsgebiet bisher nicht als Vermittler aufgetreten, sondern habe einen Mandanten als Rechtsanwalt parallel zum Täter-Opfer-Ausgleich begleitet. Mein Mandant war in diesem Fall das Opfer einer Schlägerei. Im Vorfeld hatte ich den Mandanten über das TOA-Verfahren informiert und insbesondere mit ihm seine BATNA (Best Alternative To a Negotiated Agreement) erarbeitet. Während des Verfahrens wurden die Hintergründe der Schlägerei deutlich, es kam zu einer ernstgemeinten Entschuldigung und insbesondere konnten die gewünschten Schadensersatzleistungen schnell und unbürokratisch erzielt werden. Vor diesem Hintergrund würde ich bei entsprechenden Fällen den Täter-Opfer-Ausgleich jederzeit wieder gerichtlichen Verfahren vorziehen.

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bisher 7 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Klaus D. Ebert  |  20.März 2007 at 23:15

    Nach meinem Dafürhalten ist der Täter Opfer Ausgleich dann ein sinnvoller Weg, wenn der Täter bereit ist seine Fehler einzusehen, diese in entsprechender Form zugibt. Wenn das Opfer sich seiner Sache sicher ist steht er vor der Wahl, den sicherlich bequemen Weg des TAO zu gehen oder den möglicherweise harten Weg durch die Instanzen. Diese Situation kann aber auch dazu führen, dass Täter den TAO vorziehen weil sie so quasi billiger davon kommen. Es wird hier also sehr darauf ankommen wie glaubhaft der Täter vermitteln kann, dass es ihm ernsthaft leid tut.

  • 2. Brinkmann  |  23.März 2007 at 13:20

    Vielen Dank für Ihren Kommentar!

    Für mich ist ebenfalls die größe Gefahr, dass der Täter dem TOA nur zustimmt, um so ein gerichtlches Verfahren zu umgehen. Gut ist deshalb, dass auch die Staatsanwaltschaft der Vereinbarung zustimmen muß. Das Hauptinteresse meines Mandanten war mit Sicherheit einen entsprechenden Schadensersatz in Geld zu bekommen. Die Entschuldigung war ein schöner Zusatz, insbesondere da sie in diesem Fall sehr glaubwürdig war.

  • 3. Klaus D. Ebert  |  23.März 2007 at 14:56

    Ich glaube tatsächlich, dass es etliche Täter gibt die ihre Tat z.B. spontan begangen haben, aus einer Stimmung / Verfassung heraus und diese hinterher ernsthaft bereuen. Auch gibt es sicher einen Täterkreis der Straftaten auf Grund von Manipulationen begeht und wenn bei so einem Täter die Erkenntnis / Überzeugung einsetzt, dass er das was er tat nur deshalb tat weil er manipuliert worden war, halte ich auch hier „ernsthaftes Bedauern“ für denkbar. Persönlich würde ich als Opfer den TOA dann konsequent ablehnen, wenn es sich um geplante Taten handelt, der Täter Zeit hatte sich der Tragweite seines Handelns bewusst zu werden.

    KDE

  • 4. Ursprünge der Mediation &hellip  |  05.April 2007 at 07:55

    […] Im Folgenden gibt der Autor die Entwicklung des modernen Mediationsverfahrens in Deutschland wieder, angefangen vom Ende der 80iger Jahre mit Diskussionen auf kleineren Familiengerichtstagen über die Loccumer Protokolle (die frühe schriftliche Zeugnisse wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit der Mediation in Deutschland darstellten und bis heute eine Quelle für die Erforschung der Entstehung der Mediation in Deutschland seien, S. 30) über den Täter-Opfer-Ausgleich, der Umweltmediation bis zur Politischen Mediation (mit Genscher bei der Öffnung Osteuropas und Fischer im Nahostkonflikt sowie Koschnik oder Schmidtbauer auf dem Balkon oder Nahen Osten). […]

  • 5. Klaus D. Ebert  |  29.April 2007 at 10:17

    Man sollte sich davor hüten sich zu vorschnell zu einer Zustimmung zum TOA bewegen zu lassen bevor man nicht alle Fakten kennt. Unter der oben genannten Url spreche ich eine Verfahrensbeteiligte an bei der ich lange Zeit glaubte, dass sie nur meinungsbildende Beteiligte war. Durch Akteneinsicht am 19.04.07 in die Akten des zwischenzeitlich nach § 170 StPO eingestellten Ermittlungsverfahrens gegen mich wurde mir erst klar, dass sie zum Täterkreis mit zu zählen ist. Nach einem längeren Gespräch mit einem Rechtspsychologen wurden zwar mögliche Motive transparent doch da diese Person vorsätzlich gegen erlernte Methoden gehandelt hatte, sind diese kein Rechtfertigungsgrund. Vor Wochen noch hätte ich in ihrem Fall einem TOA zugestimmt, was heute aber unter keinen Umständen in Frage kommt.

  • 6. Klaus D. Ebert  |  04.Dezember 2007 at 18:21

    Da der Fall bis heute immer noch nicht aufgeklärt ist habe ich den Behörden ein Ultimatum gestellt das am 15.12.07 24:00 ausläuft. Nach wie vor sehen ich es so, dass in diesem Fall nur ein Täter eigentlich kein Täter sondern Opfer ist. Diese Person wird den TOA nicht brauchen und beim Rest ziehe ich ihn heute nicht mehr in Betracht da insbesondere die Person die damals als 1. zur Polizei ging gegen alles vorsätzlich verstoßen hat was sie gelernt hatte und bis heute nicht versucht hat ihr Handeln zu erklären.

  • 7. jaeger  |  04.August 2008 at 12:21

    Ich schmeiß mich langsam weg.
    Dieser Ebert verscheucht das Netz mit seinen Verschwörungstheorien und seiner Stalkingscheiße, daß hält man im Kopf nich aus.
    Die Suchmaschinen sind voll mit diesem Müll.

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