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Es lohnt sich auf den Internetseiten verwandter Berufe zu stöbern. Schon im November 2009 hat die ZPO-Kommission des Deutschen Richterbundes das interessante “Eckpunktepapier zur gerichtsinternen und gerichtsnahen Mediation im Zivilprozess und im Verfahren vor den Arbeitsgerichten” veröffentlicht”. Darauf verweist momentan auch der Kollege Arthur Trossen in den News des Vereins Integrierte Mediation.
Anfangs sollte die gerichtsinterne Mediation nur ein Übergangsmodell sein, um Mediation gesellschaftsfähig zu machen. Daran erinnert sich die Richterschaft aber kaum noch. Insbesondere viele Richtermediatoren sind “auf den Geschmack gekommen”, obschon es auch unter den Richtern große Vorbehalte gegenüber der gerichtlichen Mediation gibt (siehe dazu der Beitrag “Massive Kritik an gerichtlicher Mediation“). Die ZPO-Kommission des Deutschen Richterbundes hält die Tätigkeit als Richtermediator für zulässig und setzt sich für den Fortbestand der gerichtlichen Mediation ein. Sie fordert aber eine gesetzliche Ausgestaltung, um die vielen rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen.
Das Präsidium soll prüfen, wer als Richtermediator geeignet ist und dann den Richter zum Richtermediator berufen. Wie ein Richter die Eignung für die anspruchsvolle Mediatorentätigkeit konkret erreichen kann, darüber schweigt das Eckpunktepapier. Vom Wochenendkurs bis zur vollständigen Mediatorenausbildung nach gängigen Standards scheint in der Richterschaft weiterhin alles möglich zu sein, um Richtermediator zu werden. Ich befürchte, dass aufgrund der Finanzlage der Justiz eher die “Light-Ausbildung” die Regel sein wird. Hier fehlt es aus meiner Sicht an Transparenz. Schließlich möchten die Beteiligten einer gerichtsinternen Mediation auch wissen, ob der Richtermediator sein Handwerk versteht.
Die Durchführung einer außergerichtlichen Mediation soll nach dem Willen des Deutschen Richterbundes nicht zur Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage gemacht werden. Begründet wird dies insbesondere mit dem Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation. Auch über Kostenanreize und Prozesskostenhilfe für Mediationsverfahren machte sich die Kommission Gedanken.
Das Eckpunktepapier ist lesenswert und lädt auf jeden Fall zur Diskussion ein.
25. März 2010
Brinkmann
Es freut mich sehr, dass in Blogs, Foren & Co. mittlerweile so intensiv miteinander über Mediation diskutiert, kommentiert und argumentiert wird. Mediationspolitik geht uns alle an und darf nicht von einigen wenigen Personen im stillen Kämmerlein betrieben werden.
Die Entstehung und Entwicklung verschiedener Mediationsvereine ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten. Viele Menschen können sich engagieren und viele für die Idee der Mediation begeistert werden. Mediation kann sich frei und unabhängig in verschiedene Richtungen und Ströme entwickeln. Die Vielzahl der Mediationsvereine ist der Spiegel der Heterogenität der Mediationsszene. Wenn sich Mediatoren und Mediationsorganisationen miteinander messen, steigt die Qualität der Dienstleistung. Mediation wird professionell. Ein fairer Wettbewerb dient der Mediation.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass der in der jetzigen Form geführte Wettbewerb der Mediationsbewegung eher schadet als fördert. Die gerichtliche Mediation profiliert sich im Deckmantel der Justiz. Die Entwicklung der außergerichtliche Mediation verharrt oder kommt nur stockend voran. Zudem erinnern sich viele Mediatoren an die tragischen Ereignisse des letzten Jahres. Das Deutschen Forum für Mediation war aufgrund fehlender Strukturen und Organe letztlich handlungsunfähig. Zudem haben sich BM, BAFM und BMWA wegen Arbeitsüberlastung von der Mitarbeit im Deutschen Forum für Mediation (DFfM) zurückgezogen. Die verbliebenen namhaften Mediationsvereine (beispielhaft sei nur das EUCON-Institut und die DGM genannt) haben dann das Deutsche Forum für Mediation in der heutigen handlungsfähigen Form des Vereines mit aktiven Organen weiterentwickelt. Tragischer Höhepunkt war schließlich die Klageandrohung von BM, BAFM und BMWA, da aus deren Sicht der Name DFfM nicht benutzt werden solle. Es leuchtet ein, dass es kein gutes Licht auf die Mediation wirft, wenn Mediatoren sich gegenseitig verklagen, statt ihren Konflikt mediativ zu lösen.
Anmerken möchte ich, dass das Tun der Repräsentanten der jeweiligen Mediationsvereine letztlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Diese wählen demokratisch ihren Vorstand und haben in den Mitgliederversammlungen die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Vereinspolitik. Auffällig ist, dass in vielen Mitgliederversammlungen das Thema Dachverband bzw. Mitarbeit im Deutschen Forum für Mediation nicht oder nur kaum behandelt wird. Nachdenklich stimmt mich, dass es trotz der genannten Querelen des letzten Jahres über diesen Punkt auf der Mitgliederversammlung des BM keine Aussprache gab. Ob es am fehlenden Interesse der Mitglieder oder einer geschickten Tagungsleitung liegt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Deutschland einen starken Dachverband der Mediation benötigen, dem sich alle Mediationsvereine und Mediatoren verpflichtet fühlen. Dieser Dachverband der Mediation muss das vereinte Sprachrohr aller Mediatoren sein. Der Dachverband muss die gemeinsamen Interessen aller Mediationsvereine wahrnehmen. Zu diesen gemeinsamen Interessen gehören insbesondere ein professionelles Marketing und professionelle Lobbyarbeit. Unter dem Dachverband der Mediation bleiben die bisherigen Mediationsvereine im fairen Wettbewerb bestehen.
Ich frage mich, ob BM, BMWA, BAFM sowie das DFfM den Mut haben, gemeinsame Interessen zu suchen, um einen gemeinsamen Weg der Mediation zu gehen. Die tragische Geschichte braucht ein Happy End!
24. Februar 2010
Brinkmann
Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Diese Redewendung passt glänzend zur gerichtlichen Mediation. Wurde die gerichtliche Mediation anfangs von allen Seiten gelobt und der Bevölkerung als das moderne Mittel der Konfliktlösung präsentiert, wird mittlerweile - auch aus der Richterschaft - vermehrt Kritik laut (Lesen Sie dazu beispielhaft diesen Beitrag).
Viele Kritiker bemängeln, dass die gerichtliche Mediation zu keiner Entlastung der Gerichte führt und die Richterschaft an ihrer Kerntätigkeit des Richtens hindere. Letztlich müsse nicht die gerichtliche, sondern die außergerichtliche Mediation gefördert werden. Andere sind der Auffassung, dass es sich bei der gerichtlichen Mediation um gar keine Mediation handelt, sondern eher um eine Verhandlung mit mediativen Elementen. Auch die Informationspolitik über die Ausbildung der Richtermediatoren ist mehr als dürftig. Während sich viele außergerichtliche Mediatoren nach fachlichen Mediationsstandards ausbilden lassen und sehr viel Geld in ihre Ausbildung investieren, scheint es bei der Ausbildung der Richtermediatoren keine feste Vorgaben zu geben. Selbst kurze Fortbildungen übers Wochenende scheinen möglich zu sein, um sich Richtermediator zu nennen. Steht die gerichtliche Mediation deshalb am Scheideweg?
Dieser Fragestellung widmet sich das 3. Berliner Symposium zur Gerichtlichen Mediation am 21. Januar 2010 in den Räumen des Deutschen Anwaltsinstituts. Die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Präsident des Landgerichts Berlin und das Institut für Konfliktmagagement laden ein. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 45 Euro verlangt.
Ich freue mich, dass dieses Thema, das unter Mediatoren noch immer sehr kontrovers diskutiert wird, aufgegriffen wird. Nur im Dialog kann gegenseitiges Verständnis für die Arbeit von Mediatoren und Richtern erreicht werden.
17. Dezember 2009
Brinkmann
Im Deutschen Bundestag gab es von der Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage zur gerichtsinternen Mediation. Es wird hinterfragt, ob und unter welchen Umständen die gerichtinterne Mediation sinnvoll ist. Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Quelle: Deutscher Bundestag
21. Juli 2009
Brinkmann
Die Kritik an der gerichtlichen Mediation wird immer lauter. Selbst aus den Reihen der Richterschaft mehren sich die kritischen Stimmen. Die Autoren Klaus Lindner und Michael Krämer, letzterer Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen, haben nun in dem lesenswerten Aufsatz “Justiz nach Gutsherrenart” viele Kritikpunkte zusammengefasst. Ihr Kernvorwurf lautet, dass die gerichtliche Mediation ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt wird und von Seiten der “Richtermediatoren” schlicht rechtswidrige Fakten geschaffen werden. Im Aufsatz heißt es beispielhaft zur gerichtlichen Mediation:
“Derartige gerichtsinterne „kybernetische Schlichtertätigkeiten“ des Richters ohne Bindung an Recht und Gesetz sind auch nach § 4 II Deutsches Richtergesetz (DRiG) verboten und nicht genehmigungsfähig. Ohne Verfassungsänderung darf ein Richter nicht einmal die Bezeichnung „Richtermediator“, „Gerichtsmediator“ o. ä. führen, weil § 19 a DRiG dem Richter - entsprechend seinem verfassungsrechtlichen Berufsbild - auch die Berufsbezeichnung „Richter“ vorschreibt und keine zusätzliche gestattet, die suggeriert, er habe eine weitere außergesetzliche Schlichterfunktion, die gerade nicht zulässig ist.”
Die Autoren stellen zudem die provokante These auf, dass mit der gerichtsinternen Mediation und der Teilnahme daran gesetzeswidrige Beförderungsanreize z. B. gegenüber jüngeren, karrierebewußten Richtern geschaffen werden, wenn die Teilnahme mit Beförderung belohnt wird. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Blitzkarriere des Präsidenten des Landgerichts Braunschweig Wolfgang Scheibel. Lindner und Krämer vergleichen die Vorbildwirkung der Justiz deshalb mit der einer Bananenrepublik.
Nachdenklich macht auch das beschriebene Procedere der gerichtlichen Mediation am Landgericht Göttingen. Dort soll ohne eine vorherige Rückfrage des Streitrichters bei den Parteien bzw. einer Einverständniserklärung, eine Weitergabe der Akte an den Richtermediator erfolgt sein. Dieses Vorgehen wird auch in einem Beitrag von Blogger Dr. Lapp kritisiert.
Ich bin mir sicher, dass in naher Zukunft die Diskussion über die gerichtliche Mediation intensiv weitergeführt wird. Die Autoren sind schließlich nicht die ersten, die mit Ihrer Kritik an die breite Öffentlichkeit gehen. Schon auf der Bundeskonferenz Mediation im Jahr 2007 in Bielefeld hat Prof. Dr. Reinhard Greger ein Plädoyer für die außergerichtliche Mediation gehalten und die “Insellösung der gerichtlichen Mediation” kritisiert. (Lesen Sie dazu hier mehr). Kritisiert wurde die gerichtliche Mediation auch auf dem Deutschen Mediationstag in Jena. Neben Prof. Dr. Hanns Prütting vom Institut für Verfahrensrecht der Universität Köln, äußerte insbesondere die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, erhebliche Bedenken (Lesen Sie dazu mehr hier und im Blogbeitrag von Axel Brodehl).
05. Juni 2009
Brinkmann
Die Stimmen gegen die Einführung der gerichtlichen Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten nimmt rasant zu. Interessant ist, dass auch große Teile der Richterschaft erhebliche Bedenken bzgl. der gerichtlichen Mediation haben.
In der Februarausgabe der Zeitschrift SAE (Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen) schreibt der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Helmut Nause, sehr kritisch über den möglichen Einsatz der Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit. (Lesen Sie dazu mehr in diesem Beitrag des Blog-Kollegen Axel Brodehl).
Ein Teilnehmer der Mediationstagung in Jena wußte mir zu berichten, dass neben Prof. Dr. Hanns Prütting vom Institut für Verfahrensrecht der Universität Köln, sich auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, mit sehr guten Gründen eher skeptisch zur weiteren Einführung der gerichtlichen Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit äußerten.
Ganz aktuell äußert sich, wie beispielsweise auch Blogger Dr. Thomas Lapp hier zu berichten weiß, VorsRiLAG Andreas Busemann sehr kritisch und fundiert über den Einsatz der gerichtlichen Mediation im Artikel “Keine gerichtsinterne Mediation vor den Gerichten für Arbeitssachen!“. Der Verfasser bezweifelt die Notwendigkeit der gerichtlichen Mediation im arbeitsrechtlichen Verfahren, wo traditionell über 80 % der Verfahren ohne streitige Entscheidung endeten. Insbesondere hebt er ervor, dass es bislang keine aktuelle Rechtsgrundlage für die Mediation als Aufgabe der Justizverwaltung gibt und auch die Folgen (z.B. Haftung des Mediationsrichters, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Richterpensum) völlig ungeklärt seien.
Es ist sehr gut, dass endlich eine kritische Auseinandersetzung bzgl. der gerichtlichen Mediation einsetzt. Die Kernaufgabe von Richtern sollte nicht das Mediieren sein. Diese Tätigkeit ist nach meiner Auffassung viel besser bei außergerichtlichen Mediatoren aufgehoben. Hier sollte auch die Rechtspolitik endlich mit konkreten und innovativen Projekten ansetzen.
29. April 2009
Brinkmann
Mediationsverfahren führen bei sozialrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland leider noch immer ein Schattendasein. Dies ist verwunderlich, da die Sozialgerichte in Deutschland über eine Flut von neuen Anträgen stöhnen. Im aktuellen Focus-Magazin wird die tägliche Arbeit eines Sozialrichters in Berlin anschaulich in der Reportage “Hartz-Infarkt” beschrieben. Mediationsverfahren könnten sicher für alle Beteiligten große Vorteile bringen.
In Deutschland gibt es erste gute Projekte mit beachtenswerten Erfolgen, die den Einsatz von Mediation auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten verfolgen. Vorreiter war im Jahr 2006 das Pilotprojekt „Mediation im Gesundheitswesen”, das gemeinsam vom Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in Niedersachsen-Bremen und dem Contarini–Institut der FernUniversität in Hagen initiiert wurde. Weitere Informationen finden Sie dazu im Newsletter Nr. 2 / 2007 der Deutschen Gesellschaft für Mediation und im Protokoll sowie einer Präsentation zum Workshop “Mediation und Sozialrecht” vom letzten KM-Kongress in Hannover.
Momentan macht das bayerische Projekt “Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit” Schlagzeilen. Dazu wurde eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht. Seit dem 01. September 2006 können vor bayerischen Sozialgerichten gerichtliche Mediationen durchgeführt werden. Nun wurden die ersten Ergebnisse präsentiert. “Die gerichtsinterne Mediation hat sich als Bereicherung für das sozialgerichtliche Verfahren erwiesen. Sie bietet ein schnelles und leistungsstarkes Verfahren zur konsensualen Streitbeilegung und ist damit ein zukunftsweisendes Modell.”, wird Sozialstaatssekretär Markus Sackmann in einer Pressemitteilung zitiert. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Sozialrecht. In der dortigen Pressemitteilung erklärt der Direktor Prof. Dr. Ulrich Becker “Selbst in schwierigen Streitfällen ist die Erfolgsquote hoch”.
In einem Interview mit einem Kollegen der Gerichtspressestelle erklärt der Präsident des Sozialgerichts Regensburg Günther Kolbe an einem sehr guten Beispiel, um was es in der Mediation der Sozialgerichtsbarkeit geht.
Herr Präsident, worum ging es in dem Fall, den Sie zuletzt mediiert hatten?
In meinem letzten Mediations-Fall war ein Arbeiter mit der rechten Hand in eine Maschine geraten und nur Daumen und Zeigefinger hatten gerettet werden können. Die Berufsgenossenschaft war nicht bereit, eine höhere Unfallrente zu zahlen, als nach den bundeseinheitlichen Maßstäben üblich. Der Verletzte wiederum hatte auf den außergewöhnlich komplizierten Heilungsverlauf, die extremen Schmerzzustände sowie seine spezielle berufliche Situation hingewiesen und deshalb auf eine höhere Rente gepocht. Das Gericht sollte nun entscheiden, wer Recht hat und wer Unrecht.
Und wer hatte Recht?
Das wäre im Wege des Sachverständigen-Beweises durch die Einholung von Gutachten auf handchirurgischem und neurologischem Gebiet aufzuklären gewesen, möglicherweise sogar in erster und zweiter Instanz. Weitere Begutachtungen wären eventuell auf Antrag des Klägers veranlasst worden. Im Anschluss an dieses aufwändige Verfahren wäre ein Urteil mit einem Verlierer und einem Gewinner ergangen.
Gab es bei der Mediation keine Verlierer?
Im vertraulichen Rahmen der Mediation konnte der Kläger mit eigenen Worten, also ungefiltert durch Rechtsanwalts-Schriftsatz und nicht verkompliziert durch eine medizinische Terminologie darstellen, wie sein Fall verlaufen war und dazu die ärztliche Dokumentation erläutern. Diese Besonderheiten hat wiederum die Berufsgenossenschaft aufmerksam und vorurteilsfrei aufgenommen. Der Vertreter der Berufsgenossenschaft konnte sich in die bittere Lage des Klägers einfühlen und zeigte dies auch, er legte jedoch überzeugend dar, dass er wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht die vom Kläger erwartete Rente zubilligen dürfe. Eine Rente in der vom Kläger geforderten Höhe wäre unfair gegenüber Versicherten gewesen, die z.B. durch einen Unfall eine Hand verloren hatten. Schließlich konnten sich beide Seiten auf eine gering erhöhte Leistung verständigen. Dieses Ergebnis war für beide Seiten gerecht und angemessen und so haben es beide Seiten auch gesehen.
Wie unterscheidet sich darüber hinaus die Mediation vom Urteilsverfahren?
Zunächst im Zeitfaktor: Bis aufwändige Ermittlungen in zwei Instanzen durchgeführt, sachgerecht ausgewertet und durch Urteil abgewogen sind, vergehen regelmäßig viele Monate oder sogar Jahre.
Zweitens im Lastenfaktor: Die Gutachten und das gesamte Gerichtsverfahren verursachen erheblichen Aufwand, nicht nur Kostenaufwand. Und ein gerichtliches Verfahren bedeutet zudem für jeden Kläger eine langwierige persönliche Belastung.
Und drittens im Rechtsfrieden: In der erfolgreichen Mediation finden beide Seiten eine Lösung, die sie gemeinsam tragen und in die Tat umsetzten. Im Gerichtsverfahren hingegen erleben wir nach einem Urteil regelmäßig, dass eine Seite sich als Verlierer fühlt. Sonst häufige Folge- oder Überprüfungsverfahren, in denen sich ja im Grunde eine Unzufriedenheit widerspiegelt, sind deshalb nach einer Mediation nicht zu erwarten.
Ist Mediation also ein Allheilmittel?
Schön wäre es! Aber nicht alle Fälle sind zur Mediation geeignet. Das betrifft z.B. bestimmte Rechtsfragen, die durch die Gerichte selbst zu klären sind. Und: Mediation verlangt viel von den Beteiligten. Sie können nicht die Verantwortung für eine Lösung in die Hände des Gerichts legen, sondern müssen selbst ein Ergebnis erarbeiten und vor sich rechtfertigen. Das mag in manchen Fällen zu viel verlangt sein.
Und wenn eine Mediation scheitert?
Dann gibt der Mediator den Fall unter Wahrung des Mediations-Geheimnisses zurück ins streitige Verfahren, das der gesetzliche Richter dann wieder aufnimmt. Allerdings: das Max-Planck-Institut für Internationales Sozialrecht hat in seiner Begleitforschung eine Erfolgsquote von über 80% dokumentiert. Und selbst wenn die Mediation keine vollständige Lösung erbringt, ist damit zumindest ein Teilerfolg erreicht. Ich möchte deshalb behaupten: Mediation ist nie unnütz.
Was kostet die gerichtliche Mediation?
Für die gerichtliche Mediation erheben wir - derzeit noch - keine Gebühren.
Muss ich anwaltlich vertreten sein?
Die anwaltliche Vertretung ist im regulären sozialgerichtlichen Verfahren nicht vorgeschrieben. Auch in der Mediation besteht kein Anwaltszwang. Allerdings verlangt die Mediation auch viel an Eigenverantwortung, weshalb es nach meiner Erfahrung immer gut ist, wenn man einen Berater zur Seite hat. Das könnte auch ein Verwandter oder Freund sein; allerdings wären diese, wie alle anderen Teilnehmer einer Mediation auch, streng an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Und die Gegenseite müsste der Einbeziehung in die Mediation natürlich zustimmen.
Wohin wenden sich Kläger, die die Chancen der Mediation nutzen wollen?
Mediation ist im Einverständnis der Beteiligten in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit möglich. Der Wechsel vom förmlichen Verfahren in die Mediation ist deshalb gegenüber dem Gericht zu beantragen. Der Einfachheit halber bieten wir zunächst an, den Übertritt in die Mediation unter Angabe des Aktenzeichens per e-mail vorzuschlagen. Die Adresse ist: mediation(at)lsg.bayern.de.
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Die Projekte zeigen, dass Mediation bei sozialrechtlichen Streitigkeiten vielversprechende Erfolge aufweist. Die gerichtliche Mediation hat sicher auch in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Berechtigung. Allerdings sollte in Zukunft insbesondere die außergerichtliche Mediation gefördert und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es ist zu hoffen, dass dies endlich auch die Jusitzminister und Justizpolitiker erkennen. Gerade die exzellente Arbeit von externen Mediatoren kann dazu führen, dass unsere Sozialgerichte entlastet werden und die Richter ihrem wichtigen Kerngeschäft des Urteilens nachgehen können.
Eine Erfolgsstory der Tätigkeit von außergerichtlichen Mediatoren bei sozialrechtlichen Streitigkeiten weisen beispielsweise die Niederländer auf. Auf dem Osnabrücker Symposium “Mediation im öffentlichen Bereich” berichtete Klarie Smit aus Amsterdam über ein Mediationsprojekt im Bereich der Sozialversicherung bei der UWV. Die UWV bietet Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Invalidität. Bei Beschwerden wird dort erfolgreich Mediation angeboten. Als Mediatoren sind externe Mediatoren und interne Mediatoren von UWV tätig. Das Mediationsangebot hat eine positive Kundenresonanz von 72% und Klarie Smit berichtete auf dem Symposium von einer hohen Erfolgsquote im Konfliktfall. Beachtenswert ist zudem die Kundenbewertung der Mediation von durchschnittlich 8. Bei der niederländischen Notenskala von 1 bis 10 ist dies insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, dass die UWV im Vorfeld mit nur etwa 2 benotet wurde.
Bei diesen vielen Beispielen bin ich guten Mutes, dass sich die Mediation im Sozialrecht in Zukunft weiterentwickeln und behaupten kann.
26. März 2009
Brinkmann
Für viele Mediatoren ist das babylonische Stimmengewirr der Mediation nicht nachvollziehbar. Unzählige Mediationsvereine und Gruppierungen versuchen sich in der Öffentlichkeit Verhör zu verschaffen. Dies gelingt einzelnen Vereinen zum Teil ganz gut, anderen weniger gut. Das Ergebnis dieser Stimmenvielfalt ist für die Öffentlichkeitswirkung der Mediation fatal. Es wird keine einheitliche und abgestimmte Botschaft vermittelt. Die Mediationsvereine hinterlassen ungewollt einen verwirrten und ratlosen Bürger.

Foto: Henning H. Ramm, Quelle: Pixelio
Es ist nachzuvollziehen, dass dieser Bürger im Streitfall lieber auf das bewährte und vertraute Gerichtsverfahren zurückgreift oder neuerdings gar auf die gerichtliche Mediation vertraut. Im Gegensatz zu den außergerichtlichen Mediatoren präsentieren sich die Richtermediatoren einträchtig und abgestimmt, gewinnen die Justiz und Politik für sich und predigen medien- und öffentlichkeitswirksam landein, landauf über die Vorteile der gerichtlichen Mediation.
Machen wir uns nichts vor, während es am Anfang der Projekte zur gerichtlichen Mediation von der Justiz noch hieß, die gerichtliche Mediation würde nur übergangsweise eingeführt, um die Öffentlichkeit auf die Mediation aufmerksam zu machen und so die Schwelle zur außergerichtlichen Mediation zu beseitigen, ist die gerichtliche Mediation nun fester Bestandteil geworden. Nach all den Lobeshymnen der Richterschaft und der Justizminister für die gerichtliche Mediation wird niemand mehr auf die Idee gekommen, die gerichtliche Mediation abzuschaffen. Nein, ich bin überzeugt, die gerichtliche Mediation wird sogar konsequent ausgebaut werden.
Der Gedanke, dass sich über die gerichtliche Mediation die außergerichtliche Mediation stärker verbreiten wird, hat sich als trügerisch erwiesen. Ich sehe die große Gefahr, dass die Bürger zukünftig mit dem Begriff Mediation als erstes die gerichtliche Mediation in Verbindung bringen. Dass die gerichtliche Mediation nur einen sehr kleinen (und berechtigten) Abschnitt der Mediation abdeckt, es sich bei der gerichtlichen Mediation oftmals mehr um mediative Vergleichsverhandlungen statt um richtige Mediationen handelt und viele Richtermediatoren nicht im Ansatz solch eine umfangreiche Mediationsausbildung absolviert haben, wie manch anderer außergerichtlicher Mediator, bleibt vielen Bürgern im Verborgenen und wird verständlicherweise auch nicht hinterfragt.
Die außergerichtlichen Mediatoren und insbesondere die Verantwortlichen in den Vorständen der Mediationsvereine müssen erkennen, dass der bisherige Weg des babylonischen Stimmengewirrs die Mediation in die Sackgasse führte und den sicher von allen gewünschen Aufschwung der außergerichtlichen Mediation verhinderte. Mein Eindruck ist, dass insbesondere an der Basis mehr und mehr Unmut über die jetzige Situation geäußert wird. Es ist unerträglich, dass losgelöst von den unterschiedlicher Sichtweisen um Ausbildungsstandards und Zulassungsvoraussetzungen keine gemeinsamen Schnittmengen zwischen den Mediationsverbänden gefunden werden. Nur ein einheitliches, kooperatives Miteinander kann zu einer positiven öffentlichen Wahrnehmung der Mediation führen.
Das Deutsche Forum für Mediation sollte die Mediationsverbände zusammenführen. Es gab im Forum sehr viele sehr gute Ansätze der Zusammenarbeit. Beispielsweise sollte anfangs ein einheitliches Marketing-Konzept auf den Weg gebracht werden. Leider verliefen alle guten Ansätze im Sande. Momentan besteht aus meiner Sicht gar die Gefahr, dass das Deutsche Forum für Mediation zerbricht und zu einer losen Runde des Informationsaustauschen verkommt. In der Zwischenzeit werden andere Gruppierungen wie beispielsweise die Befürworter der gerichtlichen Mediation bestimmt die Zeit zu nutzen wissen.
Dabei ist die Grundidee des Deutschen Forums für Mediation richtig! Nur an einem Tisch und im Dialog kann das babylonischen Stimmengewirr aufgelöst werden, damit die Mediation in der Öffentlichkeit das Gewicht und die Stimme bekommt, die sie verdient. Es müssen im Deutschen Forum für Mediation schnell Organisationsstrukturen geschaffen werden, die zu einer effektiven Arbeitsweise führen. Die Beteiligten müssen gerade in der jetzigen Situation nach vorne schauen und gemeinsame Wege erarbeiten.
Die nächste Chance kann auf der der nächsten Sitzung am 02. Mai genutzt werden. Ich bin wie viele andere Mediatoren sehr gespannt!
Lesen Sie dazu auch im ADR-Blog:
“Deutsches Forum für Mediation - quo vadis?” und “Deutsches Forum für Mediation - Selters statt Sekt!”
12. März 2009
Brinkmann
Ein großer Vorteil der Wirtschaftsmediation gegenüber der Durchführung eines Gerichtsverfahrens ist der zeitliche Vorteil, den die Beteiligten gewinnen. Gerade im Wirtschaftsleben benötigen Unternehmen und Mitarbeiter Planungssicherheit für die Zukunft. Ein gutes Beispiel zeigte sich gestern in meiner Kanzlei für Mediation. Gegen 11 Uhr bekam ich einen Anruf bzgl. der Durchführung einer Mediation in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Allerdings müsse alles sehr schnell gehen. Und es ging sehr schnell. Eine Stunde später waren alle Formalitäten geklärt und alle Beteiligten, von der Unternehmensleitung, über die Rechtsanwälte bis zur Arbeitnehmervertretung, mit der Durchführung der Mediation an diesem Donnerstag einverstanden. Noch heute müßte bei den Medianten die Post mit notwendigen Mediationsinformationen und dem Vertrag zum Start der Wirtschaftsmediation eingehen. Ich glaube, ein solch schnelle Terminierung wäre in einem formalen Gerichtsverfahren oder einer gerichtlichen Mediation nicht möglich.
27. Januar 2009
Brinkmann
Langsam aber stetig nimmt die Internetseite des Forschungsinstituts für Konfliktmanagement an der juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Gestalt an (Lesen Sie dazu auch hier im ADR-Blog).
Interessant und lesenswert ist beispielsweise die dort veröffentlichte Masterarbeit ”Die gerichtliche Mediation in Strafvollzugssachen” von Dr. Anja Schammler. Eine mit Sicherheit nicht einfache und alltägliche Tätigkeit für Mediatoren.
Zudem finden sich neben Informationen zum Institut Hinweise auf kommende Veranstaltungen und weitere Dokumentationen ausgewählter Aktivitäten wie die Tagungsberichte zum 2. Berliner Symposium zur Gerichtlichen Mediation 2008 und zum Symposium Mediative Methoden in der Internationalen Friedensförderung.
20. November 2008
Brinkmann
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