Posts gespeichert unter 'Definitionen'

Definition Mediation (6)

Der Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten können. Im Vorwort heißt es dort schlicht und einfach zur Mediation:

“Für die Zwecke des Verhaltenskodexes bezeichnet Mediation ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Dritten (nachstehend „Mediator“) auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen.”

jetzt kommentieren? 10. Januar 2010 Brinkmann

Definition Mediation (5)

Heute macht die Mediatorin Dr. Lenz den Großen Firmen-Check. Im Buch Businessmediation definiert Cristina Lenz zusammen mit Andreas Mueller den Begriff der Wirtschaftsmediation so:

“Mediation ist ein von einem neutralen Dritten moderiertes Konflktlösungsverfahren, dessen charakteristisches Merkmal ein von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeiteter, akzeptierter und vereinbarter Ausgang unter größtmöglicher Schadensbegrenzung bei gleichzeitiger Wahrung der persönlichen sowie geschäftlichen Interessen aller Kontrahenten ist.”

bisher 1 Kommentar 28. September 2009 Brinkmann

Definition Mediation (4)

Dr. Gisela Mähler und Dr. Hans-Georg Mähler gehören zu den Mediatoren der ersten Stunde in Deutschland. Sie fügen ihrer Definition der Mediation die Wertdimension und den Prozesscharakter bei.

“Mediation ist ein freiwilliger Prozess, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis gemeinsame, aufeinander bezogene, nach Möglichkeit wertschöpfende Entscheidungen treffen, die auf dem wachsenden Verständnis von sich selbst, dem anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen.”

Quelle: Beck`sches Rechtsanwalts-Handbuch

jetzt kommentieren? 18. August 2009 Brinkmann

Definition Mediation (3)

Heute führe ich die Kategorie Definitionen zur Mediation fort. Ein Klassiker innerhalb der deutschsprachigen Literatur zur Mediation ist sicher die Habilitationsschrift Mediation: Struktur, Chancen und Risiken von Vermittlung im Konflikt von Prof. Dr. Stephan Breidenbach aus dem Jahr 1995. So mancher Inhalt, wie die Vorschläge für eine praktische Umsetzung des Mediationskonzeptes, sind selbst mehr als 10 Jahre später noch immer aktuell.

Auf Seite 4 findet sich im Abschnitt Terminologie folgende Definition zur Mediation:

Mediation ist die Einschaltung eines (meist) neutralen und unparteiischen Dritten im Konflikt, der die Parteien bei ihren Verhandlungs- und Lösungsversuchen unterstützt, jedoch über keine eigene (Konflikt-)Entscheidungskompetenz verfügt.”

jetzt kommentieren? 04. Mai 2009 Brinkmann

Definition Mediation (2)

Im Januar habe ich die neue Kategorie Definition Mediation im ADR-Blog eröffnet. Die Resonanz war sehr positiv. Der rege Kollege Bernd Bohnet hat beispielsweise gleich die Definition der Europäischen Richtlinie in der Kommentarfunktion veröffentlicht. Zudem habe ich von einigen ADR-Bloglesern Mails mit mehreren Mediationsdefinitionen und Hintergrundinformationen erhalten, die ich in naher Zukunft auf jeden Fall noch veröffentlichen werde. Vielen Dank schon jetzt für diese Infos!

Heute gehe ich auf die Mediationsdefinition der freien Enzyklopädie Wikipedia ein. Dort wird Mediation so definiert:

“Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianten genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.”

(Stand: Freitag, 06. Februar 2009)

Aus meiner Sicht sollten folgende Grundprinzipien in einer guten Mediationsdefinition berücksichtigt werden:

  • Verfahrensleitung durch einen neutralen Mediator
  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Selbstverantwortlichkeit der Konfliktparteien
  • Informiertheit der Parteien
  • Ergebnisoffenheit des Verfahrens

In der Definition von Wikipedia fehlt der Hinweis, dass der Konflikt selbstbestimmt von den Medianten gelöst wird. Zudem sollte auf die Ergebnisoffenheit des Verfahrens hingewiesen werden. Vor diesem Hintergrund halte ich die Definition auf Wikipedia für verbesserungswürdig. Was meinen Sie?

bisher 2 Kommentare 07. Februar 2009 Brinkmann

Definition Mediation (1)

Heute habe ich im ADR-Blog die neue Kategorie “Definitionen” eröffnet. In Zukunft werde ich immer wieder Mediationsdefinitionen vorstellen. Sie sollen die Vielfalt der Mediation zeigen und natürlich auch zum Diskutieren einladen. Gerne können Sie Ihre oder besondere Definitionen der Mediation über die Kommentarfunktion einfügen.

Den Start macht die Mediationsdefinition von Christoph Besemer aus seinem Buch “Mediation: Vermittlung in Konflikten“. Dieses Sachbuch war das erste Mediationsbuch, das ich gelesen habe. Es hat sicher einen Anteil daran, dass ich mich weiter und vertiefter mit Mediation beschäftigte. Ich nehme es auch heute noch immer gerne zur Hand. Die Definition von Christoh Besemer lautet im Abschnitt “Was ist “Mediation”?”:

“Gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte, die von allen Seiten akzeptiert werden. Die vermittelnden MediaorInnen helfen den Streitenden, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden. Aufgabe der MediatorInnen ist es nicht, einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen optimal entsprechende Problemlösung zu erarbeiten. Alle sollen durch die Übereinkunft “gewinnen”.

(Christoph Besemer)

bisher 2 Kommentare 21. Januar 2009 Brinkmann


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